Sensations-Urteil für Privatversicherte!

BGH urteilt: Privatversicherte können Beitragserhöhungen für bis zu 10 Jahre zurückfordern.

Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Kostenrückerstattung unverbindlich von uns prüfen und fordern Sie mit Ihrem Experten für Versicherungsrecht zu viel gezahlte Beiträge zurück – mit minimalem Aufwand und ohne Kostenrisiko.

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unwirksamkeit einiger prämienerhöhungEN Gerichtlich bestätigt

Wir stärken Ihre Rechte und fordern für Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Von 2010 bis 2021 sind die PKV-Beiträge um durchschnittlich 24,7 % gestiegen.

Kennen Sie das? Der Brief von Ihrer PKV liegt auf dem Tisch. Nichts Gutes ahnend öffnen Sie ihn. Ihre Vermutung bestätigt sich, als Sie lesen, dass „aufgrund der steigenden Gesundheitskosten und Inflation“ Ihre Beiträge erhöht werden.

Es geht Ihnen wie Tausenden anderen PKV-Versicherten: Ärger und Frust machen sich breit.

Damit ist jetzt Schluss. Sie können Ihre Beitragserhöhungen der letzten 10 Jahre zurückfordern und künftige Beiträge senken!

Der Bundesgerichtshof fiel das entscheidende Urteil: Ohne ausreichende Begründung der Prämienanpassungen können Versicherte Ihre Beitragserhöhung prüfen lassen und zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen!

Wenn Ihre Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet sind, fordern wir für Sie jeden einzelnen Erhöhungsbetrag zurück. Die durchschnittlichen Rückzahlungsansprüche liegen aktuell bei 12.500 €.

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Wir machen Ihre Ansprüche geltend – mit Power setzen wir uns für Ihr Recht ein.

Unterstützung von Experten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Prämienerhöhungen aus den letzten 10 Jahren zurückzubekommen und Ihre Beiträge anzupassen.

Hohe Rückzahlung möglich

Urteile aus 2020 bestätigen, dass zu viel gezahlte Prämien zurückgefordert werden können. Wir vertreten Sie, damit auch für Sie hohe Rückzahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich möglich sind.

Kostenfreie Mandatierung

Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Anspruch auf die Rückerstattung der Beitragserhöhungen. Sollte dieser bestehen, fordern wir diese Erhöhungen zurück.

Professioneller Ansprechpartner

Unser Team ist tiefgreifend spezialisiert, bildet sich kontinuierlich weiter und legt großen Wert auf kompetente Beratung. Sie erhalten von uns regelmäßig Informationen über den aktuellen Stand.

Niedrigere Beiträge

Mit der Rückerstattung der Beitragserhöhungen können auch aktuelle Beiträge angepasst werden. Ihr Vertrag bleibt davon unberührt.

Minimaler Aufwand

Sie müssen keinen Termin vor Ort wahrnehmen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens.

Keinerlei Kostenrisiko

Von unserer Kanzlei erhalten Sie keine Rechnung, denn wir klären vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung.

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Das sagen zufriedene Mandanten

Kompetenz & Freundlichkeit

“Ich kann diese Anwaltskanzlei jederzeit weiterempfehlen. Durch die Kompetenz und Freundlichkeit aller Mitarbeiter fühlt man sich sehr gut vertreten. Deshalb auch ein herzliches Dankeschön auf diesem Weg.”

Fachlich unschlagbar

“Herr Lambrecht ist, wie auch in den Medien zu sehen, sehr erfahren und fachlich unschlagbar.”

Professionell & erfolgreich

“Toller Rechtsanwalt, kann ich nur weiterempfehlen! Macht seine Sache äußerst professionell und erfolgreich.”

Nächste Schritte

Das sind Ihre nächsten Schritte, damit Sie ohne Aufwand und Kostenrisiko Ihre Beiträge zurückerhalten können:

Füllen Sie den Online-Check aus

Klicken Sie dafür einfach auf den Button und beantworten Sie innerhalb einer Minute einige Fragen zu Ihrer aktuellen Situation. Im Anschluss werden wir uns bei Ihnen melden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Sie können das Erstgespräch nutzen, um festzustellen, ob wir der richtige Partner für Ihr Anliegen sind.

Lassen Sie sich kostenfrei vertreten

Die Mandatierung ist für Sie komplett kostenfrei, indem wir vorab alle Details mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären. Wir fordern die Erhöhungsschreiben bei Ihrem Versicherer an, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und berechnen die Erstattungssumme der zu viel gezahlten Prämien.

Wir setzen uns für Sie ein

Wir kümmern uns um alles. Wir fordern die zu viel gezahlten Beiträge außergerichtlich zurück und setzen diese ggf. gerichtlich durch. Dabei entstehen für Sie keinerlei Aufwand und Kosten.

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Ihr Recht ist unser Ziel!

Sicher. Transparent. Persönlich. Kompetent.

Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt

Ausgezeichnete Rechtsberatung und -vertretung ist für uns selbstverständlich.

Was uns besonders auszeichnet, ist die tiefgreifende Spezialisierung unserer Anwälte im Medizin- und Versicherungsrecht sowie der Anspruch, jede*n Mandant*in passgenau zu beraten und zu vertreten.

Dank dieses Anspruches und kontinuierlicher Fortbildung, sind wir bundesweit der Ansprechpartner für Zivilrecht.

Als Selbstständiger weiß ich, wie ärgerlich Beitragserhöhungen sind. Und genau deswegen setzen mein Team und ich uns mit Herz und Expertise dafür ein, dass Sie Ihre jahrelang zu viel gezahlten Beiträge ohne Aufwand Ihrerseits zurückerstattet bekommen.

Ihr

A. Lambrecht

Andreas Lambrecht

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FAQ

Fragen, die uns Mandanten häufig stellen

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?

Gerne können Sie persönlich in unser Büro kommen. Das ist allerdings nicht notwendig. Wenn Sie möchten, können wir den gesamten Prozess effizient und unkompliziert online abwickeln.

Auch am Gerichtstermin müssen Sie nicht teilnehmen.

Warum bekomme ich meine Beitragserhöhung zurück?

Die Beitragserhöhung ist an strenge Vorgaben geknüpft. Ihnen muss genau mitgeteilt werden, wie sich die Leistungsausgaben, Lebenserwartungen etc. verändert haben. Weiterhin, in welchem Zusammenhang diese Änderungen mit Ihrem Tarif stehen. Aktuell ist es so, dass diese Begründungen in Erhöhungsschreiben häufig unzureichend sind.
Sollte dies so sein, ist die Beitragserhöhung rechtswidrig und es entsteht ein Anspruch auf Prämienrückzahlung für Sie. Und genau diesen Anspruch sowie die Geltendmachung übernehmen wir gerne für Sie.

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung?

Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten, die unzureichend begründet ist, dann haben Sie die Möglichkeit, den zu viel gezahlten Erhöhungsbetrag zurückzubekommen. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Beitrag erhöht wurde: Die Erstattung ist bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich.

Die Krankenkasse muss die Beitragsrückforderung akzeptieren und auszahlen. Das bedeutet für Sie, wenn Sie z.B. in den letzten sieben Jahren eine monatliche Erhöhung von 60 € zahlten, entsteht für Sie ein Anspruch in Höhe von 5.040 €.

Werden meine aktuellen Beiträge erhöht?

Beitragserhöhungen sind an gesetzliche Vorschriften gebunden. Jede Erhöhung muss begründet sein. Nur wenn diese Begründungen gegeben sind, dürfen die Beiträge wieder erhöht werden.

Wie hoch ist mein zeitlicher und finanzieller Aufwand?

Zeitlich: Für Sie entsteht zu Beginn ein geringer Aufwand für das Erstgespräch und die Übermittlung einiger Informationen. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Vertretung. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch zum Gerichtstermin nicht erscheinen müssen. Selbstverständlich halten wie Sie auf dem Laufenden über den Verfahrensstand. In der Regel haben unsere Mandanten einen Aufwand zwischen 2 - 5 Stunden über den kompletten Zeitraum des Mandats.

Finanziell: Auf Sie kommen garantiert keinerlei Kosten von unserer Kanzlei zu. Wir prüfen vorab Ihre Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Was ist, wenn ich zwischenzeitlich die Versicherung gewechselt habe?

Das ist kein Problem. Sollte ein Anspruch bestehen, können Sie auch bei Ihrem alten Versicherungspartner Ihre zu viel gezahlten Prämien einfordern.

Was beinhaltet der Service von Lambrecht Rechtsanwälte?

Kurz gesagt: Alles, was Sie brauchen, um Ihre erhöhten Beiträge zurückzufordern!

- Kostenfreies Erstgespräch mit Ihrem Experten
- Unterstützung bei der Komplementierung Ihrer Unterlagen
- Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten durch einen Anwalt
- Berechnung Ihrer Erstattungsansprüche
- Kommunikation & Prüfung der Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung bei Ihrer PKV
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
- Wenn notwendig, gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt Ihres Mandats
- Wir sind immer für Ihre Rückfragen da

Wie ist der genaue Ablauf?

Wenn Sie unseren Online-Check ausgefüllt haben, prüfen wir Ihren Anspruch und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.

Erteilen Sie uns das Mandat, können Sie sich zurücklehnen und wir kümmern uns um dem Rest: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Kranken- und Rechtsschutzversicherung und setzen uns für Ihre Ansprüche außergerichtlich und ggf. vor Gericht ein. Sie müssen am Gerichtstermin nicht teilnehmen. Wir halten Sie kontinuierlich auf dem Laufenden und sind bei Rückfragen für Sie da.

Wenn das Urteil zu Ihren Gunsten gefällt wurde, werden Ihre Prämien erstattet und Ihre Beiträge angepasst. Ihr Versicherungsvertrag bleibt davon unbeeinträchtigt weiter bestehen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sie können sich jederzeit an Ihren persönlichen Experten wenden, der für Ihr Mandat zuständig ist.

Muss ich am Gerichtstermin teilnehmen?

Zuerst versuchen wir außergerichtlich, Ihre Beiträge zurückzufordern. Sollte dies nicht ausreichen, vertreten wir Sie in einem gerichtlichen Verfahren. Eine Teilnahme am Verfahren oder sonstigen Gesprächen mit Ihren Versicherungen ist nicht notwendig.

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